Mietminderung nur bei Hinterlegung? Zulässig!
KG, Urteil vom 11.07.2013, Az. 8 U 243/12
Eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter verpflichtet, im Fall der Geltendmachung von Minderungsrechten den Betrag auf einem Notaranderkonto oder bei der Vermieterin zu hinterlegen, ist wirksam.
Zwischen den Parteien bestand ein Gewerbemietvertrag. Der Vertrag enthielt unter anderem die Klausel:
„Macht ein Mieter Minderungsrechte geltend, so ist er… Sachverhalt