Neue VOB/B 2012 seit 30.07.2012 in Kraft
Wichtige Änderung der Fälligkeits- und Verzugsregelungen eingeführt – Auswirkungen auf die Prüffrist und die „Schlusszahlungsfalle“!
Sei dem 30.07.2012 ist die VOB 2012 Teil B für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt worden. Geändert wurde allerdings nur § 16 VOB/B. Damit wird den Vorgaben der Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU vom 16.02.2011) und der hieraus resultierenden nationalen Umsetzung Rechnung getragen.
Die wichtigsten Änderungen sind: