Ausschlussfrist für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen
BGH, Urteil vom 30.03.2011, VIII ZR 133/10
Eine Lockerung der Ausschlussfrist für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen kommt dann in Betracht, wenn dem Vermieter bei Erstellung der Betriebskostenabrechnung ein Fehler unterlaufen ist, der für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar ist und den der Vermieter kurz nach Ablauf der Abrechungsfrist korrigiert hat.
Sachverhalt
Die Vermieterin hatte mit der…