Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug
LG Berlin, Urteil vom 04.10.2013, Az. 63 S 421/12
Hat der Vermieter wegen eines Mietrückstandes von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten fristgerecht gekündigt, kann die Berufung auf die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mieter den Rückstand wenige Tage nach Zugang der Kündigung ausgleicht und sich in dem langjährig bestehenden Mietverhältnis stets vertragstreu verhalten hat.
Die Parteien sind aufgrund eines… Sachverhalt