Kopfstimmrecht: ausnahmsweise eine weitere Stimme bei Miteigentum an einer weiteren Wohnung
AG Offenbach, Urteil vom 27.04.2012, Az. 330 C 202/11
Sind zwei Wohnungseigentümer nicht nur jeweils Alleineigentümer einer Wohnung, sondern außerdem jeweils zur Hälfte Miteigentümer einer dritten Wohnung, so steht ihnen im Rahmen des gesetzlichen Kopfstimmrechtes nicht nur je eine allein abzugebende Stimme, sondern hinsichtlich des Miteigentums zusätzlich eine weitere gemeinschaftlich abzugebende Stimme zu.
In einer… Sachverhalt