BGH hält beim Ehegattenunterhalt eine Vollzeiterwerbstätigkeit einer alleinerziehenden Mutter für zumutbar.
BGH, Urteil vom 15.06.2011, XII ZR 94/09
Die Parteien hatten im Mai 1999 geheiratet. Im Juli 1999 wurde eine gemeinsame Tochter geboren. Die Scheidung der Ehe der Parteien erfolgte im Februar 2005.
Im Juli 2007 schlossen die Parteien einen Vergleich ab, wonach der Kläger, der Kindesvater an die Mutter einen monatlichen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 440,00 EUR zu zahlen hat. Die Tochter kann in der… Sachverhalt