Verfall krankheitsbedingt aufgelaufenen Urlaubs im bestehenden Arbeitsverhältnis
LAG Köln vom 5.11.2010, 4 Sa 744/10
§ 7 Abs.3 BUrlG regelt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss, spätestens in den ersten drei Monaten des Folgejahres, wenn eine Übertragung stattfindet. Anderenfalls verfällt der Urlaubsanspruch, ebenso der Abgeltungsanspruch, sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden.
Nach der früheren Rechtsprechung verfiel der Urlaubsanspruch und der …Vorbemerkung