Zur Bedeutung von Privatgutachten im Bauprozess
BGH Beschluss vom 12.01.2011 –IV ZR 190/08; BGH Beschluss vom 18.05.2009 – IV Zr 57/08; BGH, Urteil vom 24.09.2008 IV ZR 250/06 und BGH, Beschluss vom 27.01.2010 – VII Zr 97/08
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären.
Gerade in Bauprozessen, in denen es regelmäßig um die Frage geht, ob die Leistung des Bauun-ternehmers mangelhaft ist oder nicht, kann das Gericht nicht ohne eine umfangreiche Beweisaufnahme… Problem