Beschlusskompetenz für den Einbau von Rauchwarnmeldern
LG Hamburg, Urteil vom 02.03.20111, 318 S 193/10
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Wohnungsfluren auf Kosten der Gemeinschaft und Abrechnung der Kosten nach der Anzahl der eingebauten Melder je Wohnung“.
Der Beschluss wurde angefochten. Auf die Anfechtungsklage hin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit dieses Beschlusses wegen absoluter… Sachverhalt