Konkludente Vereinbarung der Wohnungsgröße bei fehlender Angabe im Mietvertrag nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich.
AG München, Urteil vom 16.12.2013, Az. 424 C 10773/13
Enthält ein Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße, ist das ein wichtiges Indiz dafür, dass der Vermieter keine verbindlichen Zusagen hierüber machen will. Um eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße anzunehmen, müssten besondere Umstände hinzukommen. Hierfür sei die Angabe zur Wohnungsgröße in einem Inserat nicht ausreichend.
Die Klägerin hat im Jahr 2011… Sachverhalt