Schriftformrettungsklausel hilft nicht
BGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. XII ZR 68/10
Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs.1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor vom Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben.
In einen Mietvertrag über nicht zu Wohnzwecken dienende Räume mit… Sachverhalt