Nichtladung eines Wohnungseigentümers führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse
BGH, Urteil vom 20.07.2012, Az. V ZR 235/11
Wird ein Wohnungseigentümer nicht zur Eigentümerversammlung geladen, führt die Nichtladung regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt von einem Teileigentümer die Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.759,77 Euro aus Einzeljahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen. Die Jahresabrechnungen und… Sachverhalt