Verkauf des verwalteten Objekts rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Verwaltungsvertrages
OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2010, 14 U 141/10
Zwischen den Parteien bestand ein Hausverwaltungsvertrag über etwa 50 Wohnungen auf mehreren Grundstücken in Hamburg. Vertraglich war eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende vorgesehen.
Ende November 2008 verkaufte der Eigentümer die Grundstücke. Im notariellen Kaufvertrag sicherte er der Käuferin zu, dass keine Dienstverträge bestehen. Kurz darauf kündigte er den… Sachverhalt