Gewährleistungssicherheit in Höhe von 10 Prozent der Auftragssumme unwirksam.
BGH, Urteil vom 05.05.2011 – VII ZR 179/10
Der AG beauftragte den AN mit umfangreichen Sanierungsarbeiten zum Pauschalpreis von über 3,6 Mio. EUR netto. In den Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen (ZVB, BVB) war eine Regelung vorgegeben, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen war. Als Gewährleistungssicherheit wurde ferner ein Einbehalt in Höhe von 5 % der… Sachverhalt