Im Rahmen der Anhebung von Betriebskostenvorauszahlungen ist die Kalkulierung eines Sicherheitszuschlages unzulässig
LG Berlin, Urteil vom 10.08.2010, 63 S 622/09
Aus der Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen ergab sich ein Nachzahlbetrag für den Mieter. Mit der Betriebskostenabrechnung erhöhte der Vermieter die durch den Mieter zu leistenden Betriebskostenvorauszahlungen. Die Erhöhung ermittelte der Vermieter aus dem Nachzahlbetrag zuzüglich eines 10%-igen Sicherheitszuschlages. Der Mieter zahlte lediglich eine Erhöhung,… Sachverhalt