Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Vereinbarung eines Zeitmietvertrages
BGH, Urteil vom 11.12.2013, Az. VIII ZR 235/12
Erweist sich die Vereinbarung eines Zeitmietvertrages als unwirksam, kann dem bei Vertragsschluss bestehenden Willen der Mietvertragsparteien, das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Mietzeit durch ordentliche Kündigung zu beenden, im Einzelfall dadurch Rechnung getragen werden, dass im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der unwirksamen …