Straßenverkehrslärm als Mietmangel?
BGH, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 152/12
Die gegenüber dem Zustand bei Vertragsschluss erhöhte Lärmbelästigung aufgrund straßenbaumaßnahmenbedingter Umleitung von Verkehrsströmen ist konkludente Beschaffenheitsvereinbarung im Mietvertrag und kein Mangel.
Die Mieter wohnten seit 2004 in einer Wohnung der Vermieterin in der Schloßallee in Berlin. Im Zeitraum zwischen Juni 2009 bis November 2010 wurde der Verkehr… Sachverhalt