(Anscheins-) Vollmacht des Architekten
OLG Dresden, Urteil vom 22.09.2010 – 6 U 61/05
1. Die Originäre Architektenvollmacht beinhaltet nicht das Recht zur Erteilung von Nachträgen. Insbesondere der bauleitende Architekt ist grundsätzlich nicht zur Beauftragung von Nachträgen bevollmächtigt.
2. Eine Anscheinsvollmacht des Architekten ist anzunehmen, selbst wenn der Bauherr das Handeln seines Architekten nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und…