LG Berlin entscheidet zu vorgetäuschtem Eigenbedarf
Das Landgericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigte, letztendlich zog jedoch nicht die benannte Bedarfsperson ein. Das Landgericht Berlin II urteilte am 28.02.2024 (Az. 66 S 178/22), dass ein vorgetäuschter Eigenbedarf anzunehmen sei und dem ehemaligen Mieter nicht nur Schadensersatz zustehe, sondern auch ein Anspruch auf Zahlung des Gewinns aus der…