Neubestellung eines Verwalters im WEG-Recht
BGH: Die Neubestellung eines Verwalters erfordert die Übermittlung der entsprechenden Angebote der Bewerber an die Wohnungseigentümer bereits innerhalb der Einladungsfrist.
In seiner Entscheidung vom 24.01.2020 zum Aktenzeichen V ZR 110/19 hat der BGH festgestellt, dass es für eine ordnungsgemäße Wahl eines neuen Verwalters nicht genügt, die entsprechenden Bewerber-Angebote erst in der Eigentümerversammlung vor der Beschlussfassung bekannt zu geben und zur Einsichtnahme bereitzuhalten; vielmehr sind diese grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4…