Darüber, ob es in Pankow (genauer: Prenzlauer Berg) bald fünf weitere Milieuschutzgebiete gibt, entscheiden die Bezirksverordneten der BVV von Pankow am 02.04.2014.
Insgesamt stehen fünf Beschlüsse zur Aufstellung von Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches auf der Tagesordnung. Über alle fünf Beschlussvorlagen wurde in der letzten Sitzung des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen abgestimmt; diese wurden sodann mehrheitlich befürwortet.
Dass die Bezirksverordneten der Entscheidung des Ausschusses folgen, ist sehr wahrscheinlich.
Milieuschutzgebiete würden in folgenden Gebieten von Prenzlauer Berg entstehen:
- Kollwitzplatz
- Teutoburger Platz
- Winsstraße
- Helmholtzplatz
- Bötzow-Kiez
Interessanterweise sind dies Gebiete, die zuvor als Sanierungsgebiete eine staatlich gewollte Aufwertung erfahren haben.
Nach Vorstellung der Verwaltung und Politik sollen die Erhaltungsverordnungen nunmehr die soziale Mischung erhalten und eine „zweite Welle der Luxusmodernisierung und Wohnungsspekulation“ verhindern.
An anderer Stelle haben wir uns bereits mit dem umstrittenen Instrumentarium der Erhaltungsverordnung und mit den derzeit geltenden Prüfkriterien des Bezirksamtes Pankow auseinandergesetzt.
Diese Kriterien für Milieuschutzgebiete hat das Bezirksamt Pankow bereits Ende 2012 festgelegt. Sie gelten bereits in Teilen von Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee.
Vermietern ist es damit in der Regel nicht mehr erlaubt, kleine Wohnungen zu größeren zusammenzulegen. Das Bauamt genehmigt ebenfalls nicht, eine Fußbodenheizung oder einen Innenkamin einzubauen. Untersagt ist es in der Regel auch, einen zweiten Balkon oder ein zweites Bad zu errichten.