Im Internet finden sich viele Angebote zur sogenannten Online-Scheidung. Bereits der Begriff „Online-Scheidung“ ist irreführend. Es entsteht der Eindruck, als könne man eine virtuelle Scheidung lediglich über das Internet durchführen. Das ist falsch. Bei einer Ehescheidung müssen beide Ehegatten immer persönlich vor dem zuständigen Familiengericht erscheinen.
Bei einer „Online-Scheidung“ erfolgen in der Regel lediglich die Kontaktaufnahme und die anschließende Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt über das Internet. Das ist alles was mit diesem Begriff gemeint ist.
Kosten
Viele Angebote im Internet für eine Online-Scheidung erwecken den Eindruck, als könne eine Scheidung auf diesem Wege besonders billig durchgeführt werden. Auch dies ist grundsätzlich falsch.
Für jede Scheidung gilt der gleiche gesetzliche Rahmen. Die Abrechnung der Anwaltsgebühren erfolgt immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn ein Anwalt sich nicht an diesen Rahmen hält, handelt er entweder unseriös oder sogar wettbewerbswidrig.
Die konkrete Ermittlung der Anwalts- und Gerichtsgebühren bei einer Ehescheidung ergibt sich aus § 43 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Maßstab für die Ermittlung der Anwalts- und Gerichtsgebühren für eine Ehescheidung ist demnach vorrangig das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Dieser Maßstab wird durch eine „Online-Scheidung“ in keiner Weise geändert.
Schnelles Verfahren?
Viele Angebote heben hervor, durch eine Online-Scheidung könne das Scheidungsverfahren besonders schnell durchgeführt werden.
Diese Argumentation stimmt nur eingeschränkt. Bei einer Online-Scheidung handelt es sich um ein ganz normales Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Auch wenn sich die Ehegatten über alle Scheidungsfolgen einig sind, muss im Zuge einer Scheidung grundsätzlich der Versorgungsausgleich, also der Rentenausgleich zwischen den Ehegatten geklärt werden. Das kann einige Zeit dauern. Daran ändert auch eine „Online-Scheidung“ nichts.
Die einzige Zeitersparnis bei einer Online-Scheidung tritt dadurch ein, dass Sie sich den Weg ins Büro des Anwaltes ersparen und die erforderlichen Informationen per E-Mail oder ein Kontaktformular übers Internet ausgetauscht werden.
Der eindeutige Nachteil liegt hier darin, dass dann keine fundierte Beratung zu den rechtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen erfolgt. Dies wiederum beinhaltet die Gefahr, dass von den Beteiligten eigene Ansprüche (z. B. beim Ehegattenunterhalt oder dem Vermögensrecht) nicht geltend gemacht oder Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. bezüglich der Ehewohnung) übersehen werden.
Fazit
Wenn man sich die „Online-Scheidung“ näher anschaut bedeutet dies lediglich, dass Kontakt und Kommunikation mit dem Scheidungsanwalt über das Internet hergestellt werden. An den Kosten und an der Geschwindigkeit des Verfahrens ändert sich nichts.
Ein flüchtiger Onlinekontakt zum Anwalt beinhaltet die Gefahr, dass eine fundierte Beratung unterbleibt und dadurch Ansprüche sowie Gestaltungsmöglichkeiten übersehen werden.
Eine Online-Scheidung bekommen Sie daher bei uns nicht. Wenn Sie gerne über das Internet kommunizieren schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir können dann auch soweit erwünscht die weitere Kommunikation per E-Mail ausgestalten.
Ansonsten stehen wir für eine familienrechtliche Beratung auch gerne persönlich zur Verfügung.