Eintritt von Tilgungsreife bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010, IV - 4 RBs 180/10

Sachverhalt

In einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren  wurden bei der Verurteilung zu Lasten des Betroffenen Voreintragungen im Verkehrszentralregister berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht gelöscht, aber bereits löschungsreif waren.

Entscheidung

Gemäß § 29 Abs.8 Satz 1 StVG besteht bei einer Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Verwertungsverbot für gelöschte Voreintragungen im Verkehrszentralregister. Diese dürfen dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten werden und nicht mehr zu seinem Nachteil verwendet werden.

Dabei steht allerdings die Löschungsreife der tatsächlichen Löschung gleich. Der Eintritt einer solchen Tilgungsreife ist von Amts wegen zu beachten.

Daniel Creutzburg
Rechtsanwalt