Autofahrer in Berlin - z. B. aus den Bezirken Prenzlauer Berg und Pankow oder Berlin Mitte - stellen sich bei schwereren Verkehrsverstößen immer wieder die Frage, ob das mitverhängte Regelfahrverbot wieder aufgehoben werden kann. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen u.a. droht nicht nur ein hohes Bußgeld. Viel schmerzhafter trifft die betroffenen Autofahrer auch das damit verbundene Regelfahrverbot, das teilweise sich auf mehrere Monate erstrecken kann. Oftmals wird der Versuch unternommen, das Gericht dazu zu bewegen, die Geldbuße zu erhöhen und dafür vom Fahrverbot abzusehen. Oder es wird damit argumentiert, dass der Besitz der Fahrerlaubnis zwingend zur Berufsausübung notwendig wäre. Derartige Versuche sind aber in der Regel erfolglos. Anders kann es sich allerdings darstellen, wenn der Fahrer eine qualifizierte verkehrspsychologische Intensivberatung wahrnimmt.
Das AG Niebüll hat in seiner Entscheidung vom 24.07.2013 von einem 3-monatigen Regelfahrverbot wegen Überquerens eines Bahnüberganges bei geschlossener Schranke abgesehen, weil der Betroffene unter dem Eindruck des Bußgeldverfahrens und der vorangegangenen polizeilichen Ermittlungen eine Einzelberatungsmaßnahme des TÜV Nord mit der Bezeichnung „Avanti – Fahrverbot“ erfolgreich absolviert hatte. Es handelt sich hierbei um eine Einzelberatungsmaßnahme mit insgesamt 3 Einzelberatungsstunden, die von einem erfahrenen verkehrspsychologisch qualifizierten Dipl.-Psychologen angeboten werden. Die Kosten dieser Schulungsmaßnahme lagen bei ca. 460,00 €. Im Gegenzug hat das Amtsgericht dann seinerseits die Regelgeldbuße von 700,00 € auf 2.000,00 € angehoben. Dies ist zwar eine harte Entscheidung. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass es sich hier um 3-monatiges Fahrverbot handelte, welches vollständig aufgehoben wurde. Denkbar wäre auch eine Verkürzung gewesen.
Diese Entscheidung zeigt, dass es durchaus möglich ist, das Fahrverbot zu vermeiden. Es zeigt aber auch, dass dies nur dann möglich ist, wenn der Betroffene die ernsthafte Bereitschaft erkennen lässt, alles zu unternehmen, um eine künftige Wiederholung eines solchen Verstoßes zu vermeiden. Und es muss natürlich auch vor einer Erwartungshaltung in Berlin gewarnt werden, dass ein Fahrverbot nach Besuch einer qualifizierten verkehrspsychologischen Intensivberatung nunmehr quasi automatisch aufgehoben wird. Es wird auch dann immer eine Entscheidung im Einzelfall bleiben.