Massenentlassungen bei Schlecker

    • Arbeitsrecht

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Was bereits seit Monaten drohend im Raum stand ist nun Wirklichkeit geworden. Am 28.03.2012 hat der Insolvenzverwalter des Herrn Anton Schlecker als Inhaber der Fa. Anton Schlecker e.K. tausenden Mitarbeitern die Kündigung ausgesprochen, nachdem die Transfergesellschaft gescheitert ist.

Kündigungsschutzklage

Was ist nun für die Schleckermitarbeiter zu tun, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt? Natürlich sollen sich die betroffenen Mitarbeiter genau überlegen, ob sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen wollen, also Kündigungsschutzklage erheben , oder ob Sie die Kündigung ihrer in vielen Fällen bereits seit Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisse einfach so hinnehmen. Dies ist allerdings keine Entscheidung, die die Mitarbeiter der Firma Schlecker lange vor sich hin schieben dürfen. Denn es muss berücksichtigt werden, dass eine Klage gegen eine Kündigung, die so genannte Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach ihrem Erhalt beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.

Welches Ziel verfolgt eine solche Kündigungsschutzklage?

Auch bei Schlecker geht es natürlich zunächst darum, dass die Kündigung durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird und das Arbeitsverhältnis sich fortsetzt, also eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Natürlich kann das Ziel eines solchen Kündigungsschutzverfahrens auch darin bestehen, es bei der Wirksamkeit der Kündigung zu belassen und statt dessen eine Abfindung zu erstreiten. Dabei muss allerdings klar sein, dass ein Anspruch auf eine Abfindung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Hat der Betriebsrat von Schlecker mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan verhandelt, so kann sich ein Anspruch aus diesem ergeben. Ziel eines Klageverfahrens kann es dann sein, eine höhere Abfindung zu erstreiten, als im Sozialplan vorgesehen.

Nicht untätig bleiben

Bekanntermaßen soll der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker ca. 10.000 Kündigungen ausgesprochen haben bei nur 2.200 Filialschließungen. Wenn man bedenkt, dass die Filialen in der Regel nicht mehr als drei Arbeitnehmer beanspruchten, so kann ermessen werden, dass hier möglicherweise viel zuviel Arbeitnehmer gekündigt wurden. Schon gibt es erste Hinweise darauf, dass manche Filialen nur unzureichend besetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es nicht unrealistisch, dass eine Kündigungen durch den Insolvenzverwalter der Fa. Schlecker wieder zurückgezogen werden. Mit Sicherheit wird er dies aber nur bei Arbeitnehmer tun, die zuvor gegen ihre Kündigung geklagt haben, um auf diese Weise Klageverfahren zu beenden. Arbeitnehmer, die untätig geblieben sind, können damit ganz sicher nicht rechnen. Sie sollten hier also Ihre Interessen nachhaltig vertreten.

Rechtsschutzversicherung / Prozesskostenhilfe

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten Sie hier nicht vor der Wahrnehmung Ihrer Interessen zurückschrecken. In solchen Fällen ist auch die Beantragung von Prozeßkostenhilfe möglich. Ihre Kosten werden dann vom Staat getragen.

Daniel Creutzburg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht