Die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus haben am 25. Mai 2020 eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin, betreffend das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, eingereicht.
Bereits am 6. Mai 2020 haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Kern der Prüfung einer Kompetenzüberschreitung des Landesgesetzgebers auf den Weg gebracht. Die Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof greift - darüber hinausgehend - weitere Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf. Auch das Vorliegen inhaltlicher Fehler sowie eines direkten Eingriffs in die Vertragsfreiheit wird der Verfassungsgerichtshof zu prüfen haben.
Wir bleiben für Sie informiert und werden Sie über die weiteren Entwicklungen zu diesem brisanten Thema selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Natürlich stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen zu allen Themen rund um das Miet- und WEG-Recht zu Verfügung.