Im November 2022 schloss ein Kunde als Verbraucher einen 36-monatigen Leasingvertrag mit der Bank über ein Kraftfahrzeug ab. Der Vertrag regelte die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern sowie den Ausgleich eines möglichen Minderwerts bei Vertragsende. Eine Restwertgarantie war nicht vereinbart, und der Kunde hatte weder ein Erwerbsrecht noch eine Erwerbspflicht.
Der Antrag auf Abschluss des Leasingvertrages wurde von einem Mitarbeiter des Autohauses, der als „Vermittler“ fungierte, in Anwesenheit des Kunden vorbereitet. Der Mitarbeiter nahm die Kundendaten auf und führte eine Legitimationsprüfung und Leasingkalkulation durch. Anschließend unterzeichnete der Kunde den Vertrag im Autohaus.
Der Kunde erklärte gegenüber der Bank den Widerruf seiner auf den Abschluss des Leasingvertrags gerichteten Willenserklärung. Seine bereits getätigten Leasingzahlungen fordert er von der Bank zurück. Die Bank ist der Meinung, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht zustünde. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Rückzahlung zu?
Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung ist keine „entgeltliche Finanzierungshilfe“, weil die Verpflichtung des Mieters/Leasingunternehmers zum Erwerb des Miet- oder Leasinggegenstandes nicht vorgesehen ist.
Bei einem Leasing-Vertrag mit Kilometerabrechnung wird die Kilometerleistung des Fahrzeugs für die Vertragslaufzeit festgelegt. Überschreitet der Verbraucher die Kilometerzahl, muss er bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs hierfür zusätzlich eine bestimmte Kilometerpauschale bezahlen.
Die Revision hat keinen Erfolg. Dem Leasingnehmer steht kein Widerrufsrecht zu. Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 506 BGB. Es handelt sich nicht um einen Fernabsatzvertrag, sodass kein Widerrufsrecht besteht. Das Bedürfnis nach einem gesetzlichen Widerrufsrecht besteht nur in den Fällen, in denen der Verbraucher keine Möglichkeit hat, vor Vertragsschluss im persönlichen Gespräch mit dem Unternehmer oder mit einer in dessen Namen oder Auftrag handelnden Person Fragen zu stellen.