Der Berliner Senat hat in der Sitzung vom 21.01.2014 nunmehr beschlossen, die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum mit Geltung für das gesamte Stadtgebiet Berlins zu erlassen.
Zwar ist es noch erforderlich, dass der Rat der Bürgermeister zustimmt, allerdings dürfte dies nur noch eine Formalie darstellen. Nach Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt für Berlin wird die Verordnung sodann rechtskräftig, was spätestens im März 2014 der Fall sein dürfte.
Rechtsgrundlage hierfür ist das sogenannte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, über welches wir bereits berichteten, das bereits mit Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Die nunmehr beschlossene Rechtsverordnung dient der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Der genaue Inhalt ist noch nicht bekannt geworden und wird in allen beteiligten Kreisen mit Spannung erwartet.
Fraglich ist u. a., wie die Anwendung des Gesetzes im Einzelnen ausgestaltet wird und welche Vorgaben bezüglich des Genehmigungsverfahrens für betroffene Eigentümer und Nutzer vorgesehen werden.
Darüber hinaus dürfte die Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art und Größe der betroffenen Wohnungen, die Möglichkeit von Negativattesten und Nebenbestimmungen, etwaige Ausgleichszahlungen, das Vorgehen bezüglich der Erhebung von datenschutzrelevanten Informationen und die Beseitigung von zweckentfremdeter ungenehmigter Wohnraumnutzung enthalten.
Die Veröffentlichung der Verordnung wird voraussichtlich nach Mitteilung der Pressestelle des Senates nach der zweiten Lesung im Senat erfolgen, da theoretisch noch Änderungen möglich sind. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.