Familienunterhalt
Die Beratung und Vertretung zum Familienunterhalt erfolgt in Berlin immer durch unseren Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß.
Zum Thema Familienunterhalt beraten wir Sie in Berlin gerne in den Bezirken Prenzlauer Berg und Pankow sowie Weißensee und Friedrichshain und auch in Berlin Mitte.
Unterhalt während des bestehens der Ehe
Auch während des Zusammenlebens bzw. des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht eine Unterhaltsverpflichtung, nämlich die Verpflichtung zur Gewährung von Familienunterhalt.
Natürlich gibt es während des Zusammenlebens in der Regel keinen Streit über den Familienunterhalt. Die Ehegatten verständigen sich - hoffentlich - einvernehmlich, wer welchen Beitrag zum ehelichen Leben leistet.
Die Verpflichtung, Familienunterhalt an den anderen Ehegatten erbringen zu müssen, kann aber dann relevant werden, wenn ein Ehemann z. B. Kindesunterhalt an Kinder aus früheren Beziehungen zahlen muss. Umgekehrt kann auch die Frage relevant werden, ob der Anspruch auf Familienunterhalt für weitere Unterhaltsberechtigte unterhaltsrelevantes Einkommen darstellt.