Internationales Familienrecht
In Berlin und Hamburg leben viele Ehepaare mit verschiedenen Nationalitäten.
Wir beraten sie ausführlich auch in solchen Fällen, wenn verschiedene Nationalitäten beteiligt sind.
Beratung auch auf Englisch
Eine Beratung können wir bei Bedarf fundiert und ausführlich auch auf Englisch vornehmen.
Anwendbares Recht
Wenn die Ehegatten nach Eheschließung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten, ist in der Regel deutsches Recht für die Ehescheidung und grundsätzlich auch für die Trennungs- und Scheidungsfolgen anwendbar.
Wenn ein Ehegatte nach einer Trennung ins Ausland zieht, ist die Frage, welches Recht anwendbar ist nur schwer einheitlich zu beantworten. Dies hängt unter anderem davon ab, welches andere Land betroffen ist und in welchem Bereich Konflikte zwischen den Ehegatten vorliegen (zum Beispiel Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht etc.).
Nach den deutschen Regeln des internationalen Privatrechtes kommt es beim Trennungsunterhalt zum Beispiel stets auf den Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten an. In einem solchen Fall empfiehlt sich eine Kooperation mit einem Anwalt, der mit den Regelungen vor Ort vertraut ist.