Scheidungsfolgenvereinbarungen

Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung stellt in der Regel die beste und kostengünstigste Möglichkeit dar, um die Folgen einer Trennung bzw. einer Scheidung rechtsverbindlich zu klären. Dies gilt auch für Ehegatten aus Berlin zum Beispiel aus Pankow oder Prenzlauer Berg.

Grundsätzlich können alle familienrechtlichen Themen Gegenstand einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein, also insbesondere:

  • sämtliche kindbezogenen Themen wie z. B. der Kindesunterhalt, das Sorgerecht oder das Umgangsrecht,
  • vermögensrechtliche Themen wie der Zugewinnausgleich,Miteigentumsanteile an einer Immobilie, die Übernahme von Immobilienverbindlichkeiten sowie von sonstigen Schulden,
  • die Wohnsituation,
  • der Ehegattenunterhalt.

Scheidungsfolgenvereinbarungen haben klare Vorteile. Im Zuge einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden Sie zwar Kompromisse schließen müssen. Dennoch sind Sie aktiv an einer Lösung beteiligt und Sie geben den Inhalt der Vereinbarung vor. Es gibt keine andere Stelle – wie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung – die die Regelungen vorgibt.

Dadurch, dass sich die Ehegatten im Rahmen einer Scheindungsfolgenvereinbarung gütlich einigen, wird in der Regel auch der Familienfrieden über die Scheidung hinaus erhalten.

Nicht zuletzt sind Scheidungsfolgenvereinbarungen auch billiger als eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht.

Vor allem wenn Immobilien, der Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleichsansprüche betroffen sind, müssen Scheidungsfolgenvereinbarungen grundsätzlich ergänzend notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden.

Die Beratung zu Scheidungsfolgevereinbarungen erfolgt in Berlin immer durch unseren Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß.