Wohnungseigentumsrecht
Die Verwirklichung des Traumes von den eigenen vier Wänden setzt nicht voraus, dass man ein Grundstück nebst des darauf befindlichen Einfamilienhauses kauft. Vielmehr bietet das deutsche Recht auch die Möglichkeit, Wohnungseigentum zu erwerben.
Was jedoch auf den ersten Blick ganz einfach scheint, ist oftmals auf den zweiten dann doch nicht. Denn es ist zu bedenken, dass man mit dem Erwerb seiner Eigentumswohnung eben gerade nicht nur das Eigentum an dieser Wohnung, sondern auch das Miteigentum an einem Grundstück sowie dem darauf befindlichen Gebäude erwirbt. Dies wiederum führt dazu, dass man als Wohnungseigentümer mit seinem Eigentum nicht gänzlich nach eigenem Belieben verfahren kann, sondern sich mit den übrigen Eigentümern (und teilweise auch mit deren Mietern) arrangieren muss.
Problematisch sind in diesem Zusammenhang häufig die Abgrenzung von Sonder- und gemeinschaftlichen Eigentum, die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen im Bereich der eigenen Wohnung und natürlich die Verteilung entstehender Kosten. Hier gilt es, gemeinschaftliche Entscheidungen zu treffen, die sich an den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer oder an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Forum für die Entscheidungsfindung ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel die Eigentümerversammlung.
Gerade, wenn man sich als persönlich Betroffener in Mitten des Geschehens befindet, ist es oftmals nicht leicht, die sich vielfach stellenden formalen Fallstricke zu umgehen und seine Rechte durchzusetzen. Hier stehen wir Ihnen gerne mit unserem kompetenten und praxisorientierten Rat zur Verfügung.
Die Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht erfolgt in Berlin immer durch unsere Fachanwälte Tilo Krause und Jan Hartmann.
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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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