Das Bankrecht umfasst die Summe der Vorschriften, die einerseits das privatwirtschaftliche Handeln der Kreditinstitute am Markt im Verhältnis zu ihren Kunden – mithin die Bankgeschäfte – regeln und andererseits dem Bankbetrieb der Kreditinstitute einen rechtlichen Rahmen setzen. Im Wesentlichen dreht es sich dabei um Fragen und Streitigkeiten das Konto, den Zahlungsverkehr, Kreditverträge, Bürgschaften, die Vermögensverwaltung oder die Umschuldung betreffend.
Aus dem Bankrecht sowie anderen klassischen Rechtsgebieten wie dem Gesellschafts- und Börsenrecht ist das Kapitalmarktrecht hervorgegangen. Das Kapitalmarktrecht stellt die Gesamtheit der Normen und Standards dar, die sich um Finanzierungsverhältnisse zwischen Anlegern und Unternehmern drehen oder auf das Zustandekommen solcher Finanzierungsbeziehungen gerichtet sind. Wesentliche Tätigkeitsfelder des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht stellen hierbei die Prüfung von Kapitalanlagen, wie u. a. Fonds, Genussrechten, Anleihen, Lebensversicherungen oder Aktien und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aufgrund von Widerspruch, Widerruf, Kündigung, Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung dar.
Gern beraten wir Sie zu den oben dargestellten Themenkreisen, insbesondere auch bei der Neuentwicklung und Auflegung von Kapitalanlageprodukten, wie beispielsweise Immobilienfonds. Dabei begleiten wir Sie von der Planung über die Finanzierung bis zur erfolgreichen Emission und darüber hinaus.
Bei allen rechtlichen Fragen rund um Bankgeschäfte oder Kapitalanlagen ist Fachanwältin Claudia Tischner Ihre Ansprechpartnerin in Berlin.
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