Nachlassplanung

Eine optimale Vermögensvorsorge erschöpft sich nicht in der Erstellung eines Testamentes bzw. Erbvertrages. Häufig macht es im Sinne einer klugen Nachlassplanung bereits zu Lebzeiten Sinn, für den Erbfall vorzusorgen.

Bei größeren Vermögen oder auch zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen kann es sinnvoll sein, Vermögensgegenstände schon zu Lebzeiten auf die Begünstigten zu übertragen. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge können so z. B. Geldbeträge oder auch Grundstücke übertragen werden. Welche Maßnahmen in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Termin. Auch hier stehen Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß, oder unser Notar, Daniel Creutzburg, zur Verfügung.