Bei größeren Vermögen oder auch zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen kann es sinnvoll sein, Vermögensgegenstände schon zu Lebzeiten auf die Begünstigten zu übertragen. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge können so z. B. Geldbeträge oder auch Grundstücke übertragen werden. Welche Maßnahmen in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Termin. Auch hier stehen Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß, oder unser Notar, Daniel Creutzburg, zur Verfügung.
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Nadia Turczer
Rechtsanwaltsfachangestellte
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