Testamente
Testamente müssen nicht unbedingt notariell beurkundet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Testamente eigenhändig (also selbst geschrieben) zu errichten. Eigenhändige Testamente werden den rechtlichen Vorgaben aber oft nicht gerecht und sind häufig missverständlich. Das kann zu erheblichem Unfrieden unter den späteren Erben führen. Unser Notar berät Sie fundiert über die erbrechtlichen Rahmenbedingungen und erarbeitet mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre erbrechtliche Situation.
Erbverträge
Im Bereich des Erbrechts bietet unser Notar für Familienrecht Ihnen zudem die Möglichkeit der Errichtung von Erbverträgen. Gemeinschaftliche Testamente können nur von Ehegatten erstellt werden. Bei Erbverträgen können auch andere Personen ihre Verfügungen von Todes wegen aufeinander abstimmen.
Erbausschlagung
Zudem haben Sie in unserem Notariat die Möglichkeit, eine Erbausschlagung gemäß § 1945 BGB öffentlich beglaubigen zu lassen. Eine Erbausschlagung können Sie auch beim zuständigen Nachlassgericht erklären. Gerade in Berlin ist es aber oft gar nicht so einfach, innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist einen Termin zu bekommen.
Erb- und Pflichtteilsverzicht
Erbrechtlich bedürfen des Weiteren Erbverzichtsverträge gemäß § 2348 BGB der notariellen Beurkundung. Das Gleiche gilt für Pflichtteilsverzichtsverträge. Unser Notar für Erbrecht steht Ihnen auch für die Beurkundung von Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtsverträgen gerne zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Schließlich haben Sie in unserem Notariat die Möglichkeit, notarielle Vorsorgevollmachten bzw. Generalvollmachten zu erstellen. Das Gleiche gilt für Patientenverfügungen.
Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Familienrecht
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Anke Jagoda
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
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Ruth Schuler
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