Wann kann eine Scheidung eingereicht werden?
Ist eine Ehe endgültig gescheitert, ohne Hoffnung, dass die Lebensgemeinschaft vielleicht doch weiter bestehen könnte, müssen Ehepartner nach deutschem Recht ein Jahr lang getrennt leben, bevor sie eine Scheidung einreichen können (§ 1566 BGB). Der Gesetzgeber verlangt die räumliche, sexuelle und wirtschaftliche Trennung der Eheleute.
Braucht man einen Anwalt für die Scheidung?
Ein Scheidungsantrag kann in Deutschland nur von einem Rechtsanwalt vor Gericht eingereicht werden. Das Scheidungsverfahren ist somit nur mit rechtlichem Beistand möglich. Allerdings sind nicht beide Ehepartner verpflichtet einen Rechtanwalt zu beauftragen. Sofern sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgesachen einig sind, reicht die Beauftragung eines Rechtsanwalts, um den Scheidungsantrag zu stellen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist abhängig vom zuständigen Gericht und dessen Arbeitsaufkommen. Nach Einreichen des Scheidungsantrags dauert ein Verfahren für gewöhnlich zwischen 9 und 18 Monaten. Eine längere Verfahrensdauer wird in der Regel durch den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) verursacht. Ehepaare können das Verfahren beschleunigen, indem Sie einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich notariell vereinbaren. Ohne Versorgungsausgleich kann eine Scheidung innerhalb von 3-5 Monaten über die Bühne gehen. Dieser Schritt sollte allerdings nur nach einer eingehenden rechtlichen Beratung erfolgen.
Wie teuer ist eine Scheidung?
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind unterschiedlich hoch und abhängig vom Streitwert. Dieser berechnet sich auf Grundlage der Nettoeinkommen beider Ehegatten aus den letzten drei Monaten und den Vermögenswerten des Ehepaares.
Was kann man tun, wenn die Scheidung zu teuer ist?
Kann sich ein Ehegatte die Scheidung nicht leisten, gibt es die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dazu muss der Antragsteller seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Erfüllt die Person alle Voraussetzungen, übernimmt der Staat die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Staat kann innerhalb von vier Jahren nach der Scheidung die Verfahrenskostenhilfe zurückfordern, sollte der Antragsteller in diesem Zeitraum einen höheren Verdienst haben oder anderweitig an Vermögen gekommen sein.
Welche Unterlagen werden bei einer Scheidung benötigt?
Bei einer Scheidung müssen neben dem Scheidungsantrag folgende Dokumente eingereicht werden:
- Personalausweis
- Die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- Die Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)
- Formulare über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (falls vorhanden)
Warum braucht man ein Trennungsjahr, um sich scheiden zu lassen?
Vor einer Scheidung müssen Ehepaare laut § 1566 Abs. 1 BGB mindestens ein Jahr lang getrennt leben. Erst dann wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Da eine Scheidung weitreichende Folgen hat, soll das Trennungsjahr Eheleute davor bewahren, vorschnell zu handeln. Nach dem Trennungsjahr kann ein Ehepartner die Scheidung beantragen.
Welche Auswirkungen hat ein Trennungsjahr?
Bereits im Trennungsjahr entstehen Unterhaltsansprüche, damit der finanziell schlechter gestellte Ehepartner nicht in wirtschaftliche Not gerät. Derjenige Ehegatte mit dem niedrigeren Einkommen kann von dem anderen im Trennungsjahr sogenannten Trennungsunterhalt verlangen.
Wichtig: Rückwirkend kann Trennungsunterhalt nur ab dem Monat verlangt werden, in dem diese ausdrücklich gefordert wird. Nach einer Trennung gilt es also, schnell zu handeln.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?
Die Berechnung des Trennungsunterhalts ist in § 1361 BGB festgelegt. Dazu wird der Lebensstandard des Ehepaares genau betrachtet. Der Lebensstandard soll, wenn möglich, im Trennungsjahr beibehalten werden, was nicht bedeutet, dass der finanziell besser gestellte Partner sein ganzes Einkommen für den Trennungsunterhalt einsetzen muss. Der Ehegatte kann einen Betrag von etwa 1.100€ für sich selbst einbehalten. In der Trennungsphase soll beiden Ehegatten grundsätzlich die Hälfte des Familieneinkommens zur Verfügung stehen.
Ist eine Scheidung in weniger als einem Jahr möglich?
Ja, eine Scheidung in weniger als einem Jahr Trennungszeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus juristischer Sicht spricht man von einer Härtefallscheidung. Nach § 1565 Absatz 2 BGB ist die Scheidung in weniger als einem Jahr durchführbar, sollte die Fortführung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen.
Gründe für eine Härtefallscheidung können sein:
- Misshandlung oder sexuelle Erniedrigung des Ehepartner
- Alkohol- und Drogensucht
- Das Verschweigen von Vorstrafen oder bevorstehenden Haftstrafen
- Das Erwarten eines Kindes mit einer anderen Person
Die Gründe für eine Härtefallscheidung müssen massiv sein und eventuelle körperliche oder psychische Folgeschäden hervorrufen. Die Härtefallscheidung kann nur von der Person eingereicht werden, die den Härtegrund nicht verursacht hat. Allerdings dauert die Feststellung eines Härtefalls in der Regel sehr lange. In vielen Fällen sogar länger als das eigentliche Trennungsjahr. Eine kurzzeitige Dauer der Ehe stellt aus juristischer Sicht keinen Härtefall dar. Das Trennungsjahr muss auch hier eingehalten werden.
Was passiert mit Vermögen nach der Trennung?
Voraussetzung einer Scheidung ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung des Ehepaares. Daher ist es ratsam nach der Trennung Gemeinschaftskonten aufzulösen und fortan separate Konten zu führen. Nutzen beide Ehepartner auch nach der Trennung ein Gemeinschaftskonto, kann der Verdacht entstehen, sie leben nicht getrennt. Zusätzlich sollte man bedenken, dass beide über das Gemeinschaftskonto verfügungsberechtigt sind und ohne Zustimmung des anderen Abhebungen nicht vornehmen können. Sollte ein Ehegatte nach Trennung ohne Zustimmung des anderen über ein Gemeinschaftskonto verfügen, kann das sogar eine Straftat darstellen.
Was passiert mit Wohneigentum/Immobilien nach der Trennung?
Generell können beide Seiten die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder des Hauses beanspruchen, sofern sie gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben oder selbst Eigentümer sind. Wie im gesamten Verfahren, ist die einfachste Lösung eine einvernehmliche Einigung über die Nutzung des gemeinsamen Wohnraums. Sind Kinder involviert, die noch mit im Haushalt leben, bleibt in der Regel der betreuende Elternteil in der Wohnung oder dem Haus wohnen. Werden sich beide Parteien nicht über die Nutzung des Wohnraums einig, entscheidet das Familiengericht, welcher Ehegatte das alleinige Wohnrecht bekommt. Dazu muss erwiesen werden, dass ein weiteres Zusammenleben unter einem Dach unzumutbar sei, beispielsweise weil ein Ehegatte gewalttätig ist. Das Gericht beurteilt für welchen Partner ein Auszug weniger belastend wäre.
Wer erhält das Sorgerecht?
Eine Trennung mit anschließender Scheidung ändert zunächst nichts am gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Dennoch stellt sich nach der Trennung die Frage, bei wem das Kind/ die Kinder zukünftig leben sollen und wie das Umgangsrecht fortan geregelt wird. Der einfachste Weg ist die Einigung der Ehepartner über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes/der Kinder. Können sich beide Parteien nicht einigen, kann jeder vor Gericht die Alleinsorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beantragen. Die besten Chancen hat der Elternteil, bei dem es dem Kind vermutlich am besten geht.
Welches Gericht ist für eine Scheidung zuständig?
Scheidungsverfahren werden am Familiengericht des zuständigen Amtgerichts durchgeführt. Hat das Ehepaar gemeinsame minderjährige Kinder ist das Familiengericht zuständig, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gibt es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder ist das Familiengericht des Bezirks zuständig, wo beide Ehegatten zuletzt gemeinsam gelebt haben und heute noch einer der beiden ansässig ist.
Wann ist eine Scheidung nicht möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepaare nicht rechtskräftig geschieden werden. Liegen außergewöhnliche Gründe vor, wie akute Selbstmordgefahr oder eine psychische Störung eines gemeinsamen Kindes, greift die Kinderschutzklausel. In diesem Fall ermittelt das Gericht, ob eine Scheidung das Kindeswohl gefährden würde.
Ebenfalls kann die Durchführung eines Scheidungsverfahrens gestoppt werden, sofern die Scheidung für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt. Hier greift die Ehegattenschutzklausel. Gründe können eine lange und schwere Erkrankung sein oder akute Selbstmordgefahr aufgrund einer psychischen Krankheit. Außergewöhnliche Umstände müssen vom Ehegatten vor Gericht selbst dargelegt und bewiesen werden.
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Nadia Turczer
Rechtsanwaltsfachangestellte
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