Architektenrecht

Im Architektenrecht beraten wir unsere planerisch und im Rahmen der Bauüberwachung tätig werdenden Mandanten insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Projektsteuererverträgen.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bereich des Honorarrechts unter Berücksichtigung der Bestimmungen der HOAI. Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch im Rahmen der außergerichtlichen/gerichtlichen Geltendmachung ihrer Vergütungsansprüche.

Wir prüfen und bewerten mögliche Haftungsrisiken unserer Mandanten, die beispielsweise in der Planungsphase bzw. im Rahmen der Objektüberwachung entstehen können. Hierzu gehören auch gesamtschuldnerische Haftungsfragen, sofern beispielsweise Planungs- und Ausführungsfehler der Bauunternehmen vorliegen.