Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bereich des Honorarrechts unter Berücksichtigung der Bestimmungen der HOAI. Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch im Rahmen der außergerichtlichen/gerichtlichen Geltendmachung ihrer Vergütungsansprüche.
Wir prüfen und bewerten mögliche Haftungsrisiken unserer Mandanten, die beispielsweise in der Planungsphase bzw. im Rahmen der Objektüberwachung entstehen können. Hierzu gehören auch gesamtschuldnerische Haftungsfragen, sofern beispielsweise Planungs- und Ausführungsfehler der Bauunternehmen vorliegen.
Immobilientransaktionen
Projektbetreuungen
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Manuela Böttcher
Rechtsanwaltsfachangestellte
boettcher@krause-creutzburg.de
Nicole Thiersch
Rechtsanwaltsfachangestellte
thiersch@krause-creutzburg.de