Denn der Mietvertrag muss für das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis im Zweifel auch Jahre später, wenn sich äußere Randbedingungen erheblich geändert haben, sinnvolle Regelungen enthalten.
Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie bei der Begrüdnung des Vertrages und achten darauf, dass Ihre Interessen sich in diesem wiederfinden. Insbesondere tragen wir Sorge dafür, dass gegebenenfalls langwierig ausgehandelte Vertragsdetails nicht dadurch obsolet werden, dass es dem Vertrag an der für die Wirksamkeit der Befristung erforderlichen Schriftform mangelt.
Auch nach Vertragsschluss nehmen wir wirksam Ihre Rechte wahr und vertreten Sie, wenn es um die Frage des Vorliegens oder nicht Vorliegens von Mängeln, der Erhöhung der Miete oder Themen wie Konkurrenzschutz, Betriebspflicht und Werbegemeinschaften geht.
Im Gewerberaummietrecht stehen in Berlin unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan Hartmann und Tilo Krause zur Verfügung.
In Berlin beraten und vertreten wir Sie im Gewerberaummietrecht gerne in den Bezirken Prenzlauer Berg und Berlin Mitte sowie in Friedrichshain und Pankow und auch in Weißensee.
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