Wir prüfen die Ausschreibungsunterlagen, den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie die Vergabeentscheidung selbst, jeweils unter Berücksichtigung der komplexen und vielschichtigen nationalen und europarechtlichen Regelungen (insbesondere VOB/A, GWB).
Sofern fehlerhafte Vergabeentscheidungen vorliegen, beraten wir unsere Mandanten bei der Wahl des richtigen Rechtsmittels. Hier ist besondere Eile geboten, da äußerst kurze Fristen eingehalten werden müssen. Wir vertreten unsere Mandanten schließlich auch im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabestellen bzw. erforderlichenfalls vor den ordentlichen Gerichten.
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Manuela Böttcher
Rechtsanwaltsfachangestellte
boettcher@krause-creutzburg.de
Nicole Thiersch
Rechtsanwaltsfachangestellte
thiersch@krause-creutzburg.de